Unsere Gebühr
Wir haben ein einfaches, wenn auch unübliches, Gebührenmodell: wir berechnen nicht unseren Kunden - also den Unternehmen, die einen Freelancer über Uplink suchen - eine Gebühr, sondern unseren Mitgliedern, wenn sie über Uplink einen neuen Kunden finden konnten. Diese Gebühr beträgt 10% des Honorars, das unser Mitglied dem Kunden in den ersten 12 Monaten der Zusammenarbeit berechnet.
Diese Gebühr fällt nur für Direktjobs an, nicht für Recruiter-Jobs.
Warum dem Freelancer statt dem Kunden eine Gebühr berechnen?
Der Grund ist primär, dass dieses Modell sicherstellt, dass unserere Interessen mit denen unserer Mitglieder übereinstimmen.
Bei den meisten Unternehmen im Recruiting-Umfeld ist die Marge die Differenz zwischen dem, was sie den Kunden berechnen, und dem, was sie dem Freelancer bezahlen. Dieser Ansatz hat immer den Effekt, dass die Recruiter davon profitieren, dem Freelancer möglichst wenig zu zahlen.
Da unsere Marge im Gegensatz dazu ein Teil des Freelancer-Honorars ist, ist es sowohl in unserem Interesse als auch im Interesse des Freelancers, einen möglichst hohen Stundensatz zu erreichen. Wenn wir also mit den Kunden verhandeln, bzw. sie dahingehend beraten, was ein angemessener Stundensatz für die jeweilige Jobausschreibung ist, verhandeln wir immer im Interesse unserer Mitglieder.
In der Realität sieht es dann meist so aus, dass unsere Mitglieder unsere Gebühr auf den Stundensatz, den sie effektiv bekommen möchten, aufschlagen. Dadurch zahlen die Kunden im Endeffekt die Gebühr auf indirektem Wege, was für die meisten aber kein Problem darstellt, solange der Gesamtpreis und unsere Leistung es ihnen wert ist.
Darüber hinaus hat unser Modell noch weitere Vorteile. Da die Kunden von uns keine Rechnung bekommen, müssen wir mit ihnen auch keinen Vertrag abschließen, was den Prozess bis zur Jobausschreibung enorm beschleunigt. Außerdem können wir dadurch, dass unser Service für die Kunden kostenlos ist, bei der Auswahl der Projekte strenger sein, z.B. keine Projekte mit einem unrealistisch niedrigen Stundensatz ausschreiben.
Verbuchung der Gebühr
Viele Male kam schon die Frage auf, wie die Rechnungen mit unserer Vermittlungsgebühr richtig verbucht werden sollten. Laut unserer Steuerberaterin ist das Buchhaltungskonto 4760 “Verkaufsprovisionen” das richtige.