Zum Hauptinhalt springen

Direktbeauftragung

Sobald ein Unternehmen durch Uplink in Kontakt mit einem passenden Freelancer gekommen ist, muss der Vertrag direkt zwischen dem Unternehmen und Freelancer geschlossen werden. Uplink ist nicht Teil dieser Vertragsbeziehung.

Auf unserer Webseite finden sich Vertragsvorlagen, die für einen Vertrag mit dem Freelancer genutzt werden können.

Die Rechnungen werden dann während des Projekts dementsprechend auch direkt vom Freelancer an das Unternehmen gestellt. Die Abrechnung der Gebühr erfolgt direkt zwischen Uplink und dem Freelancer.