Webinar: AMA mit IT-Fachanwältin Julia Gertz
Am 23.11. hatten wir die große Freude, mit IT-Fachanwältin Julia Gertz ein Webinar im AMA ("Ask me anything") Stil zu veranstalten. Dafür haben wir im Vorfeld (und live beim Webinar) Fragen aus der Uplink-Community gesammelt, die Julia mit großer Ausdauer und Expertise beantwortet hat.
Als Fachanwältin für IT-Recht überprüft und entwirft Julia Gertz IT-Verträge, hauptsächlich für IT-Freelancer und mittelständische Unternehmen. Daneben berät sie bei individuellen IT-Rechtsfragen und vertritt Freelancer im Streitfall auch vor Gericht.
Während des Webinars haben wir diese Themen behandelt:
Wichtige Aspekte in IT-Verträgen
Julia hebt die Bedeutung von detaillierten Regelungen in IT-Verträgen hervor, insbesondere bezüglich der Abgrenzung von Wartung und Gewährleistung. Sie betont, dass Fehlerbehebung unter Gewährleistung fällt, während Wartungsverträge separate Vereinbarungen benötigen.
Vertragsgestaltung für Freiberufler
Sie empfiehlt, zwischen Dienst- und Werkverträgen zu unterscheiden, wobei bei Dienstverträgen die Arbeitszeit und bei Werkverträgen ein konkretes Ergebnis im Fokus steht.
Bedeutung mündlicher Vereinbarungen
Julia erläutert, dass mündliche Verträge zwar gültig, aber schriftliche Verträge vorzuziehen sind, um Missverständnisse zu vermeiden, besonders bei komplexen IT-Projekten.
Rechtsschutz in Projekten
Sie rät, Verträge sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass die Rechte und Pflichten klar definiert sind, um rechtlichen Schutz in IT-Projekten zu gewährleisten.
Spezielle Klauseln in IT-Verträgen
Julia spricht über die Notwendigkeit klarer Regelungen bezüglich Gewährleistung, Wartung und der Möglichkeit von Nachverhandlungen.
Effektiver Wartungsvertrag
Sie empfiehlt, Wartungsverträge klar von Gewährleistungsansprüchen zu trennen und konkrete Bedingungen wie Reaktionszeiten festzulegen.
Rechtliche Folgen von Scheinselbstständigkeit
Julia erklärt, dass Versuche, die Risiken der Scheinselbstständigkeit auf Freiberufler zu übertragen, oft rechtlich unwirksam sind, da sie grundlegende Arbeitnehmerschutzrechte verletzen können.
Wirksamkeit von Wettbewerbsverboten
Sie erörtert, dass Wettbewerbsverbote in der Regel durchsetzbar sind, solange sie die wirtschaftliche Freiheit des Freelancers nicht unangemessen einschränken.
Allgemeine Ratschläge zum Vertragsmanagement
Julia rät zu ausgewogenen Verträgen, die Fairness und Gleichberechtigung beider Vertragsparteien sicherstellen, insbesondere im Hinblick auf Kündigungsrechte.