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Unterschiede zwischen Dienst- und Werkvertrag bei der Beauftragung von Freelancern

· 3 Minuten Lesezeit

Wenn du das erste Mal als Freelancer*in tätig bist und keinen juristischen Hintergrund hast, wird dir die Unterscheidung von Dienst- und Werkvertrag vermutlich nur am Rande bekannt sein. Diese Unterscheidung ist jedoch enorm wichtig, vor allem dann, wenn es um die Haftung für deine Arbeit geht. Die wichtigsten Vor- und Nachteile beider Vertragsarten erfährst du im Folgenden.

Was ist ein Werkvertrag?

Bei einem Werkvertrag liegt eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien vor, im Rahmen derer sich eine Partei zur Erstellung eines Werks und die andere Partei zur Zahlung des zuvor vereinbarten Werklohns verpflichtet. Ein Werk kann hierbei nicht nur ein physischer Gegenstand, sondern auch die Veränderung oder Reparatur einer Sache sowie die Produktion eines nicht physischen Gegenstands, wie etwa einer Software, sein.

Vorteile eines Werkvertrags

✅ Keine langfristige Verpflichtung: Die Leistung, auf die ihr euch geeinigt habt, musst du nur einmalig erbringen.

✅ Die Auftraggeber*in muss das Werk abnehmen, soweit es keine wesentlichen Mängel aufweist.

Nachteile eines Werkvertrags

❌ Für die Auftraggeberin ist der Werkvertrag attraktiver, da das Risiko bei Nichterfüllung bei der Werksherstellerin liegt.

❌ Die Auftraggeberin muss das Werk abnehmen, soweit keine Mängel am Werk bestehen. Bestehen diese jedoch, haftest du als Werksherstellerin. Dies hat zur Folge, dass du zunächst eine Nacherfüllung leisten musst. Solltest du nicht in der Lage sein, das Werk mangelfrei zu liefern, kann es in Einzelfällen zu Schadensersatzforderungen kommen.

Was ist ein Dienstvertrag?

Ein Dienstvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, bei sich eine Partei zur Erbringung einer vereinbarten Leistung und die andere Partei sich zur entsprechenden Vergütung dieser Leistung verpflichtet. Ein klassisches Beispiel für einen Dienstvertrag ist ein Arbeitsvertrag.

Freiberuflerinnen haben auch die Möglichkeit, einen Dienstvertrag mit Kundinnen abzuschließen. Bei einem Vertrag zwischen Freelancerin und Auftraggeberin spricht man von einem freien Dienstvertrag. Diese Form des Vertrages eignet sich besonders dann, wenn du beispielsweise als Texterin, Beraterin oder Softwareentwicklerin tätig bist. Bist du als Texterin tätig, ist deine Arbeit damit erfüllt, dass du den vereinbarten Text einreicht. Die Auftraggeber*in kann die Annahme nicht verweigern, wenn dein Text sorgfältig geschrieben ist und allen zuvor vereinbarten Ansprüchen genügt. Sollte der Text nicht dem persönlichen Geschmack entsprechen, bist du theoretisch nicht zur Nacherfüllung verpflichtet. Bei einem Dienstvertrag gilt die Leistung der Abgabe somit als die Erledigung des Auftrags.

Vorteile eines freien Dienstvertrags

✅ Die Projekt- und Verantwortungsschuld liegt nicht bei dir als Freelancerin, sondern bei der Auftraggeberin.

✅ Bei einem Dienstvertrag haftest du als Freiberufler*in am Ende nicht für Mängel am Endprodukt und musst auch keinen Schadensersatz leisten. Etwaige gewünschte Nachbesserungen werden vergütet.

✅ Du bist als Freelancer*in nicht weisungsgebunden, da du kein fester Bestandteil des Teams bist.

Nachteile eines freien Dienstvertrags

❌ Hohes Maß an Flexibilität, d.h. als Freelancer*in erhältst du nur dann eine Vergütung, wenn gerade Arbeit anliegt. So kann es zu Phasen kommen, in denen du wenige bis keine Aufträge erhältst.

Fazit

Die Unterscheidung zwischen Werk- und Dienstvertrag kann im Hinblick auf die Haftung der beiden Vertragsparteien enorm wichtig sein. Generell solltest du dich vor der Unterzeichnung deines Vertrages dezidiert mit den Inhalten und der möglichen Haftung für dein Werk bzw. deiner Dienstleistung auseinander setzen, um einen Streitfall zu vermeiden.


Dieser Beitrag soll keine Rechtsberatung darstellen und kann insbesondere keine Beratung durch einen Rechtsanwalt ersetzen. Für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen wir keine Gewähr.